Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen und Seminare

#AGB #Rechtliches

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der SimplyTest GmbH gelten für alle Schulungen/Seminare/Trainings, die für Kunden gelten, die nicht Verbraucher sind (Stand 11/2020).

 

1. ANWENDUNGSBEREICH UND GEGENSTAND

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der SimplyTest GmbH im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops und Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

2. ART UND UMFANG DER LEISTUNG

SimplyTest bietet offene Schulungen sowie Firmentrainings in ihren Räumlichkeiten oder an dem mit dem Kunden vereinbarten Veranstaltungsort an. Viele Veranstaltungen werden darüber hinaus auch in Form der interaktiven Online-Trainings über das Internet veranstaltet.

2.1 Offene Schulungen sind solche, die als grundsätzlich teilnehmeroffen öffentlich von SimplyTest beworben werden, wobei eine Mindest- und/ oder Höchstteilnehmerzahl angegeben sein kann. Bei Abweichungen zwischen der öffentlichen Beschreibung und dem auf eine Anfrage hin übersandten Angebot zählt ausschließlich der Inhalt des konkret an den Interessenten versandten Angebots.

2.2 Bei Firmentrainings werden die Leistungsdetails einzelvertraglich festgelegt. Bei Trainings im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware sowie Zugriffsrechte zu Verfügung. SimplyTest stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.

2.3 Bei interaktiven Online-Trainings können die Schulungsteilnehmer ortsunabhängig von Ihrem Arbeitsplatz aus oder von zuhause an den Trainings teilnehmen. Das Training erfolgt dabei online über eine Video-Konferenzlösung Zoom bzw. Microsoft Teams. Die Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Schulung eine Einladung mit den benötigten Zugangsdaten per E-Mail. Für die Teilnehmer fallen dabei keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung der Video-Konferenzlösung an.  Die Teilnehmer müssen über eine geeignete Infrastruktur (stabile Internet-Verbindung) und Hardware (Computer mit Monitor und Headset) verfügen. Während einer interaktiven Online Schulung können die Teilnehmer akustisch über Headset mit dem Trainer interagieren und auf Wunsch auch ihr Bild über eigene Video-Kamera freigeben. Der Trainer setzt die Screen-Sharing Funktionalität der Konferenzlösung ein, um den Inhalt seines Bildschirms mit den Teilnehmern zu teilen. Die praktischen Übungen in den Schulungen können entweder auf eigener Hardware der Teilnehmer oder auf den virtuellen Maschinen, die SimplyTest bereitstellt, umgesetzt werden. Die virtuellen Maschinen werden von SimplyTest in der Cloud bereitgestellt, so dass sie direkt über einen regulären Web-browser bedient werden können. Dadurch muss keine weitere Software auf den Rechnern der Teilnehmer installiert werden.

2.4 Im Rahmen der Schulungen, die in den Räumlichkeiten der SimplyTest GmbH stattfinden, umfasst die inkludierte Bewirtung umfangreiche Pausensnacks, Heiß- und Kaltgetränke sowie ein warmes Mittagessen.

2.5 Nach der Teilnahme and der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.

2.6 Für die Reise zum Veranstaltungsort und ggf. Buchung von Hotelzimmern o.ä. ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

3. ANFRAGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

Veranstaltungsanfragen über die SimplyTest Webseite, per Mail, per Telefon oder andere Kanäle stellen kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern werden als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots behandelt. Die SimplyTest GmbH wird bei Interesse dem Anfragenden ein verbindliches Angebot zusenden. Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent dieses Angebot innerhalb der dort gesetzten Frist in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt.

 

4. STORNIERUNG /ABSAGE

4.1 Stornierungen müssen in Textform bei SimplyTest eingehen.

4.2 Verträge zu offenen Schulungen können bis zu 7 Kalendertagen vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – aber früher als 1 Tag vor Schulungsbeginn – werden 30% des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung 1 Kalendertag vor der Schulung oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. SimplyTest ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren. Bei einer Stornierung und gleichzeitiger Umbuchung der Schulung auf nächstmöglichen Termin kann SimplyTest auf Kulanz auf die fällige Stornogebühr verzichten.

4.3 Firmenschulungen können bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot Kunden gebuchten und bestätigten Seminare.

4.4 Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.5 SimplyTest behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Schulungsvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der vom Schulungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Das Rücktrittsrecht kann bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl von uns nur bis zu 7 Tagen vor dem ersten Schulungstag ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittgrund. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich der Einschränkungen in Ziffer 7 im Falle eines von uns nach vorstehenden Regeln ausgeübten Rücktritts ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten versandt werden.

4.8 Hat SimplyTest Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nur für die im betroffenen Angebot konkret benannte Leistungen, und nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

 

5. RECHTE AN DEN SCHULUNGSUNTERLAGEN

5.1 SimplyTest räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und Musterlösungen der Übungsaufgaben ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.

5.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen einer expliziten schriftlichen Zustimmung durch SimplyTest.

 

6. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Eingang fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Eine nicht durch SimplyTest zu vertretende nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.

 

7. HAFTUNG/ NUTZUNG VON IT-INFRASTRUKTUR

7.1 Bei Ausfall einer Veranstaltung ohne Verschulden von SimplyTest, insbesondere durch Krankheit des Dozenten, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung (s. §4.7). SimplyTest haftet nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). SimplyTest kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

7.2 Bei Online-Trainings über Internetzugang haftet SimplyTest nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber SimplyTest einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung der Schulung durch solche Störungen wird SimplyTest zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann SimplyTest auf Wunsch des Kunden auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.

7.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine durch SimplyTest eventuell bereitgestellte IT-Infrastruktur für die Trainings nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:

  • Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
  • von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen.
  • das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig.
  • die Weitergabe und Zurverfügungstellung von eigenen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird dem verantwortlichen Teilnehmer mit betroffenen Benutzererkennungen zugeschrieben.

7.4 Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.

7.5 Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf Rechner der SimplyTest bzw. von SimplyTest zur Verfügung gestellte Rechner aufgespielt werden. Sollte SimplyTest durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich SimplyTest die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7.6 Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von SimplyTest ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich SimplyTest vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

7.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

 

8. SONSTIGES

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung Angestrebten in rechtlich wirksamer Weise an nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

 

9. ANWENDBARES RECHT

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

9.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der SimplyTest. Die Befugnis von SimplyTest, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.